Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung der Yari Apartments (Standorte Schwerin & Bremen)
§ 1 Zustandekommen des Vertrages, Personen
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung bestellt und zugesagt worden ist. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung angemeldeten Personen. Der Buchende haftet für alle angemeldeten Personen. Die Unterkunft darf nur von denjenigen Personen belegt werden, die in der Buchung angegeben sind. Insbesondere darf die Zahl der Personen nicht überschritten werden. Dies gilt auch für Kinder, Kleinkinder, Babys und Jugendliche. Ein Anspruch auf Belegung mit mehr als der vereinbarten Personenzahl besteht nicht. Der Vermieter kann die Aufnahme zusätzlicher Personen verweigern oder ggf. von einer Mehrvergütung abhängig machen. Ein Überlassen der Ferienwohnung an Dritte ist nicht erlaubt.
§ 2 Vertragserfüllung
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
§ 3 Rücktritt, Stornierung
Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
Bei einer Stornierung durch den Gast gelten folgende pauschalierte Entschädigungssätze:
Bis 14 Tage vor dem Anreisetag: kostenfrei stornierbar (100 % Rückerstattung).
13 bis 7 Tage vor dem Anreisetag: 50 % des vereinbarten Gesamtreisepreises.
Weniger als 7 Tage vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise: 90 % des vereinbarten Gesamtreisepreises (abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen).
Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gelingt dem Vermieter eine anderweitige Vermietung des Objekts für den stornierten Zeitraum, wird der dadurch erzielte Erlös auf die Stornogebühr angerechnet.
Bei Buchungen über externe Plattformen (wie z. B. Airbnb, Booking.com o. ä.) gelten vorrangig die dort im Buchungsprozess vereinbarten Stornierungsbedingungen.
§ 4 Folgen der Stornierung & Ersatzmieter
Der Gast kann einen angemessenen Ersatzmieter anbieten. Der Vermieter kann den Vorschlag in Textform akzeptieren. Der Ersatzmieter tritt in alle Rechte und Pflichten des vorherigen Mieters ein und hat die Vertragsübernahme vorab in Textform zu bestätigen. Übernimmt der Ersatzmieter den Gastaufnahmevertrag, kann der Vermieter eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € vom ausscheidenden Mieter verlangen. Die Stornogebühr entfällt in diesem Fall. Vorzeitige Abreise oder spätere Anreise berechtigen nicht zur Preisreduzierung.
§ 5 An- und Abreise
Die Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Anderweitig getroffene Vereinbarungen geschehen auf Kulanz und bedürfen der Bestätigung in Textform.
§ 6 Sorgfaltspflichten
Der Gast ist verpflichtet, die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden müssen vom Gast unverzüglich angezeigt und ersetzt werden. Bei Bezug der Räumlichkeiten überprüft der Gast die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit. Sollte etwas nicht in Ordnung sein, sind etwaige Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden. Kommt der Gast dieser Mitteilungspflicht nicht nach, steht ihm eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Der Vermieter hat das Recht auf Schadensersatz in angemessener Höhe, sofern nach dem Aufenthalt nicht gemeldete Schäden festgestellt werden.
Das Umrücken und Umstellen von Möbeln sowie das Benutzen von unbelegten Betten und deren Bettwäsche ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann in diesem Fall eine zusätzliche Reinigungsgebühr verlangen. Die Programmierung der TV-Anlage darf nicht geändert werden. Eventuell zur Verfügung gestellte Streaming-Zugänge (z. B. Netflix) dürfen nur vor Ort in der jeweiligen Ferienwohnung genutzt werden. Zuwiderhandlungen werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. Die örtlichen Ruhezeiten sind einzuhalten.
§ 7 Zahlungsweise
Die Bezahlung erfolgt gemäß der schriftlichen Vereinbarung der Buchungsbestätigung. Es kann eine Anzahlung fällig werden, deren Höhe der Vermieter festlegt. Wird die Anzahlung bzw. die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, hat der Vermieter das Recht, die Buchung nach Fristsetzung zu stornieren. Damit verfällt jeglicher Mieteranspruch. Wird nicht storniert bzw. konnte die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden, bleibt der Gast verpflichtet, den Reisepreis abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen des Vermieters zu bezahlen (siehe § 3).
§ 8 Örtliche Abgaben und Übernachtungssteuer / Tourismusabgabe
Soweit an den jeweiligen Standorten (Schwerin oder Bremen) eine kommunale Abgabe, Übernachtungssteuer, Bettensteuer oder Tourismusabgabe gesetzlich vorgeschrieben ist, wird diese entsprechend den jeweils geltenden Satzungen der Stadt erhoben:
Standort Schwerin: Die Übernachtungssteuer der Stadt Schwerin beträgt derzeit 7 % auf den Übernachtungspreis und ist, sofern im Buchungsprozess nicht separat ausgewiesen, im Endpreis enthalten.
Standort Bremen: Die Tourismusabgabe (City Tax) der Freien Hansestadt Bremen wird für steuerpflichtige Übernachtungen gemäß den örtlichen Bestimmungen erhoben.
§ 9 Nichtraucherregelung
Aus Feuerschutzgründen und im Interesse nachfolgender Gäste sind alle Räumlichkeiten strikte Nichtraucherbereiche. Bei Nichteinhaltung ist der Vermieter berechtigt, eine Sonderreinigung (Grundreinigung/Ozonbehandlung) in Höhe von 500,00 € sowie den dadurch entstehenden Ausfallschaden in Rechnung zu stellen.
§ 10 Haustiere
Haustiere sind in allen Ferienwohnungen ausdrücklich nicht gestattet. Bei ungenehmigter Mitnahme von Haustieren behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung fristlos zu stornieren, den Gast vom Aufenthalt auszuschließen und ein zusätzliches Reinigungsentgelt (Sonderreinigung / Allergenentfernung) in Höhe von mindestens 250,00 € sowie eventuell entstehende Folgekosten in Rechnung zu stellen.
§ 11 Zutritt zur Ferienwohnung & Schlüssel
Der Zugang zu den Ferienwohnungen erfolgt in der Regel kontaktlos über eine Schlüsselbox. Der Gast erhält vor Anreise den entsprechenden Zugangscode. Der Gast trägt bei Verlust der übergebenen Haus- oder Wohnungsschlüssel die Kosten für den Austausch der Schließanlage bzw. des Türschlosses inkl. aller erforderlichen Ersatzschlüssel. Eine Haftpflichtversicherung, die auch den Verlust von Schlüsseln einer Schließanlage abdeckt, wird dringend empfohlen.
§ 12 Haftung
Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist im Falle deren leicht fahrlässiger Verletzung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände und Fahrzeuge. Bei Beeinträchtigung des Aufenthalts oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (wie z. B. Unwetter, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, unvorhergesehener Baulärm Dritter o. ä.) haftet der Vermieter nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit der Erteilung der Buchungsanfrage bzw. Annahme des Buchungsangebots als anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.